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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Figurensatz Zuschauer
    Figurensatz Zuschauer

    Moderne Dekorationsmöglichkeit für die Rennbahnstrecke! Die Ausarbeitung der colorierten Figuren ist extrem detailgetreu und es gibt verschiedene positionierbare bzw. drehbare Körperteile! Der kleine Figurensatz besteht aus 5 Figuren: 3 sitzende Figuren 2 stehende Figuren

    Preis: 22.99 € | Versand*: 3.90 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Bynolyt Zuschauer Stern 10x25
    Bynolyt Zuschauer Stern 10x25

    Bynolyt Zuschauer Stern 10x25

    Preis: 99.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Bynolyt Zuschauer Stern 10x25
    Bynolyt Zuschauer Stern 10x25

    Das Bynolyt Zielfernrohr Stern 10x25 lässt sich dank seines kompakten Designs leicht in deinem Rucksack oder deiner Tasche transportieren. Das Stern lässt sich leicht fokussieren und fühlt sich dank seines gummierten Überzugs angenehm an.

    Preis: 99.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Kinderbuchregal mit Sitzgelegenheit DOUBLE, weiß
    Kinderbuchregal mit Sitzgelegenheit DOUBLE, weiß

    Die Redewendung "bei den Büchern sitzen" nimmt mit diesem Kinderbuchregal in Weiß eine reale Form an. Neben vier praktischen Fächern zur Aufbewahrung von Büchern, aber auch von Spielzeug, bietet er eine bequeme, gepolsterte Sitzgelegenheit auf der Oberseite. Dieses multifunktionale Bücherregal wird mit drei Kissen geliefert, die beim Lesen und Betrachten von Bildern den richtigen Komfort bieten. Eigenschaften: Maße B x T x H (mm): 1025 x 285 x 610

    Preis: 62.12 € | Versand*: 0.00 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Sitpack 2.0 | faltbare Sitzgelegenheit | Stuhl | Hocker | camo
    Sitpack 2.0 | faltbare Sitzgelegenheit | Stuhl | Hocker | camo

    Hej OutdoorfreundInnen, mit dem Sitpack hast Du eine Sitzgelegenheit für die Wanderung, die Reise oder im Zug. Zusammengefaltet hat es ungefähr die Größe einer 0,5L-Dose und wiegt ca. 560g. Das Material besteht aus Polycarbonat und Glasfaser, für einen sicheren Sitz befindet sich am Ende ein Gummifuß. Die Sitzhöhe ist individuell einstellbar von 65 bis 87cm.

    Preis: 39.90 € | Versand*: 0.00 €
  • LAN-IP Bullet Überwachungskamera 125° Blickwinkel
    LAN-IP Bullet Überwachungskamera 125° Blickwinkel

    Artikelbeschreibung:Diese LAN-IP Bullet Kamera ist kompatibel mit unserer IP Türsprechanlage mit digitalem Display in Edelstahl und der 2 Draht Bus IP Türsprechanlage in Edelstahl (mit Fingerprint/RFID ) .Sie benötigen für den Anschluss ein LAN Kabel, um die Signale per LAN zu übertragen und und einen PoE fähigen Switch. Die Stromversorgung erfolgt nur über PoE (Power over Ethernet).Das Livebild der Kamera kann sowohl am Monitor der Türsprechanlage als auch über die Smartphone App (nur bei IP Anlage mit digitalem Display) angeschaut werden.Technische Daten: 2 Megapixel Kamera Full HD-Auflösung: 1920 x 1080 1/2.9“ Progressiver Scan CMOS Sensor Fixe Brennweite: 3,6 mm Diagonaler Blickwinkel: 125° WDR (Wide Dynamic Range) IR (Infrarot) Bereich: bis zu 25m Integriertes Mikrofon Dual Streaming Lichtempfindlichkeit: 0,01 Lux Bildrate: max. 30 fps Tag/Nacht Funktion: sensorgesteuert Videokomprimierung: H.265 + H.265 + H.264 + H.264 (JPEG/AVI) Gegenlichtkompensation (BLC) 3D DNR Rauschunterdrückung ONVIF 2,4 (Profile S, Profile T, Profile G) Anwendungsbereich: Innen und Außen Mobile Anwendung: VDP Connect (nur bei IP Anlage mit digitalem Display) Schutzklasse: IP67 Gehäusefarbe: weiß Gewicht: 0,590 kg Maße: 166 L x 67,5 H x 70 B mm Betriebstemperatur: -30°C - +60°C Spannungseingang: 12V DC 0,5A PoE IEEE 802.3af Stromverbrauch: max. 700mA Zur Verwendung dieser IP Kamera bei unserer 2-Draht Bus IP Videotürsprechanlage benötigen Sie ein zusätzliches IPG Modul, was Sie gerne schriftlich bei uns anfragen können Lieferumfang: IP LAN Bullet Kamera Montagematerial und Spezialwerkzeug Englische Bedienungsanleitung 

    Preis: 120.00 € | Versand*: 0.00 €

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Welcher Arbeitgeber?

    Das hängt davon ab, auf welchen Arbeitgeber sich die Frage bezieht. Es gibt viele verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Branchen und Bereichen. Um eine konkrete Antwort zu geben, müsste der spezifische Arbeitgeber genannt werden.

  • Was suchen Arbeitgeber?

    Arbeitgeber suchen in erster Linie nach qualifizierten und motivierten Mitarbeitern, die die Anforderungen der jeweiligen Stelle erfüllen können. Sie suchen nach Kandidaten, die über relevante Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um die gestellten Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Zudem ist es für Arbeitgeber wichtig, dass die Bewerber gut ins Team passen und eine positive Einstellung mitbringen. Sie suchen nach Mitarbeitern, die langfristig im Unternehmen bleiben und sich aktiv in die Unternehmenskultur einbringen. Letztendlich suchen Arbeitgeber nach Kandidaten, die einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen und dazu beitragen, die Unternehmensziele zu erreichen.

  • Wann Arbeitgeber informieren?

    Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter so früh wie möglich über wichtige Informationen informieren, insbesondere wenn es um Änderungen in der Arbeitsumgebung, neuen Richtlinien oder Projekten geht. Eine offene und transparente Kommunikation schafft Vertrauen und hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden. Es ist auch wichtig, regelmäßige Updates bereitzustellen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter auf dem neuesten Stand sind. Letztendlich sollte die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern kontinuierlich und effektiv sein, um eine positive Arbeitsumgebung zu fördern.

  • Kann Arbeitgeber versetzen?

    Ja, Arbeitgeber haben in der Regel das Recht, ihre Mitarbeiter zu versetzen, solange dies im Rahmen des Arbeitsvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Eine Versetzung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie zum Beispiel organisatorische Veränderungen, betriebliche Notwendigkeiten oder persönliche Gründe. Es ist wichtig, dass die Versetzung angemessen und zumutbar ist und die Interessen des Mitarbeiters berücksichtigt werden. In einigen Fällen kann der Mitarbeiter der Versetzung widersprechen, wenn diese unzumutbar ist oder gegen geltende Regelungen verstößt. Es ist ratsam, sich im Falle einer Versetzung rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

  • Ist ein Arbeitgeber?

    Ist ein Arbeitgeber eine Person oder Organisation, die Arbeitnehmer einstellt, um bestimmte Aufgaben oder Dienstleistungen zu erbringen? Handelt es sich dabei um eine rechtliche oder wirtschaftliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Welche Verantwortlichkeiten und Pflichten hat ein Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern, wie beispielsweise die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und die Bereitstellung eines sicheren Arbeitsumfelds? Wie unterscheidet sich die Rolle eines Arbeitgebers von der eines Arbeitnehmers und welche Rechte und Pflichten haben beide Parteien in dieser Beziehung?

  • Darf mein Arbeitgeber...

    Das hängt von den spezifischen Gesetzen und Bestimmungen in Ihrem Land und Ihrer Branche ab. In einigen Ländern haben Arbeitnehmer bestimmte Rechte, die von Arbeitgebern eingehalten werden müssen, wie zum Beispiel Mindestlöhne, Arbeitszeitbeschränkungen und Arbeitsschutzvorschriften. Es ist wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Bestimmungen in Ihrem Land zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer zu verstehen.

  • Soll ich den neuen Arbeitgeber oder den alten Arbeitgeber anrufen?

    Es hängt von der Situation ab. Wenn du bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, solltest du den neuen Arbeitgeber anrufen, um Details zur Einstellung zu klären. Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, aber bereits ein Angebot erhalten hast, könntest du sowohl den neuen als auch den alten Arbeitgeber anrufen, um weitere Informationen zu erhalten und eine informierte Entscheidung zu treffen.

  • Ist dieser Arbeitgeber seriös?

    Es ist schwierig, die Seriosität eines Arbeitgebers anhand weniger Informationen zu beurteilen. Es kann hilfreich sein, nach Erfahrungsberichten von aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern zu suchen und die Reputation des Unternehmens zu überprüfen. Zudem können ein persönliches Gespräch mit potenziellen Kollegen oder ein Blick auf die Unternehmensgeschichte weitere Hinweise auf die Seriosität des Arbeitgebers geben.

  • Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern?

    Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern? Ja, Arbeitgeber können unter bestimmten Umständen Schadensersatz von ihren Arbeitnehmern fordern. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden am Eigentum des Arbeitgebers verursacht hat. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die entstandenen Kosten für Reparaturen oder Ersatz einfordern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber den Schaden nachweisen muss und nicht einfach willkürlich Schadensersatz verlangen kann. Es empfiehlt sich daher, im Falle eines Schadensfalles rechtlichen Rat einzuholen.

  • Wann Arbeitgeber von Schwangerschaft?

    Arbeitgeber erfahren normalerweise von einer Schwangerschaft, wenn die schwangere Mitarbeiterin ihnen davon berichtet. Dies kann geschehen, sobald die Mitarbeiterin sicher ist, dass sie schwanger ist und bereit ist, dies mitzuteilen. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auch durch offensichtliche Anzeichen wie häufige Arztbesuche oder Schwangerschaftsurlaub auf die Schwangerschaft aufmerksam werden. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiterin selbst entscheidet, wann sie ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert, da dies eine persönliche und private Angelegenheit ist. Arbeitgeber sollten die Privatsphäre und die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen respektieren und angemessen auf die Mitteilung reagieren.

  • Wann zahlt Arbeitgeber Brille?

    Wann zahlt der Arbeitgeber eine Brille? Die Kosten für eine Brille werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen, wenn die Brille speziell für die Arbeit benötigt wird, z.B. für Bildschirmarbeit. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auch die Kosten für eine Brille übernehmen, wenn sie für den Arbeitnehmer erforderlich ist, um sicher und effektiv arbeiten zu können. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Richtlinien des Arbeitgebers zu überprüfen, um festzustellen, ob die Kosten für eine Brille erstattet werden. In vielen Fällen kann der Arbeitnehmer auch eine spezielle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen, um die Kosten für eine Brille zu teilen oder zu übernehmen.

  • Wie Krankmeldung an Arbeitgeber?

    Wie Krankmeldung an Arbeitgeber? Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, solltest du deinen Arbeitgeber so früh wie möglich informieren. In den meisten Fällen verlangt der Arbeitgeber eine Krankmeldung in Form eines ärztlichen Attests. Du solltest deinen Arbeitgeber über die Art deiner Krankheit und die voraussichtliche Dauer deiner Abwesenheit informieren. Es ist wichtig, die Krankmeldung gemäß den Vorgaben deines Arbeitsvertrags oder der Unternehmensrichtlinien einzureichen. Falls du länger krank bist, solltest du regelmäßig Updates über deinen Gesundheitszustand geben.

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